Informationen für Jugendämter

Für Aufnahmeanfragen kontaktieren Sie bitte unsere Aufnahme-Hotline per Telefon: 07771 8003110 oder per E-Mail

Unsere pädagogische Grundhaltung

Unsere pädagogische Grundhaltung ist durch gegenseitige Annahme, Achtung und Rücksichtnahme gekennzeichnet. Das Kind / der Jugendliche wird ernst- und in seinem „Sosein" angenommen. Krisen sind Aufforderungen, unsere Beziehungsangebote auf ihre Belastbarkeit zu prüfen. Wir verstehen sie als Impuls, unseren Alltag und unseren Auftrag zu reflektieren. Kinder haben Rechte. Wir respektieren und unterstützen diese und verschaffen ihnen Zugang zu Bildung und Lernen. Wir stabilisieren und fördern die Bindung an die Herkunftsfamilie und die Beziehung zu den leiblichen Eltern - sie sind für uns ein wichtiges Mittel im pädagogischen Prozess. Wir begleiten die Auseinandersetzung mit der bisherigen Lebensgeschichte. Wir ermutigen die Kinder und Jugendlichen, ihren Platz in der Herkunftsfamilie neu zu bestimmen. Die Entscheidung über den weiteren Lebensweg begreifen wir als Prozess, den die Kinder aktiv mitgestalten und für den sie Ressourcen haben und entwickeln können.

Kontakte zum leiblichen Elternhaus und Elternarbeit

Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Familien, Jugendhausgruppen und im Betreuten Wohnen

  • gestalten die Aufnahmesituation, die Erziehungsplanung und die tägliche Arbeit soweit möglich unter aktiver Einbeziehung der Herkunftsfamilien,
  • unterstützen die Betreuten bei regelmäßigen Telefon-, Brief- und Besuchskontakten,
  • entwickeln wenn möglich Aktivitäten, Alltagsabläufe und Freizeitunternehmungen mit den Eltern / Familien der Kinder,
  • begleiten bei Bedarf Besuche der Herkunftsfamilien im Kinderdorf bzw. Besuche des Kindes / Jugendlichen in der Herkunftsfamilie,
  • bereiten selbstständige Besuche des Kindes / des Jugendlichen in der Herkunftsfamilie vor und nach und
  • lassen die Herkunftseltern / Herkunftsfamilie an Festen und Feiern des Kindes / des Jugendlichen teilhaben
  • und beziehen sie nach Möglichkeit aktiv mit ein.
Eingangsdiagnostik

Die Eingangsdiagnostik gibt Aufschluss über die aktuelle Lebenssituation des Kindes und der Herkunftsfamilie. Bedeutsame biografische Daten, die Motivation, das Verhalten und das Lern- und Leistungsniveau des Kindes werden erfragt und festgehalten. Es kommen vorwiegend folgende diagnostisch-methodische Instrumentarien zur Anwendung:
  • Explorationsgespräche mit dem Kind und seinen Eltern gegebenenfalls auch mit weiteren Familienangehörigen.
  • Verschiedene testpsychologische Verfahren (sowohl im Verhaltens- wie im Schulleistungsbereich).
  • ärztliche Eingangsuntersuchung, ggf. unter Beteiligung von Fachärzten.
Hilfeplanung

Wir orientieren uns an den Vorgaben des § 36 SGB VIII und gehen davon aus, dass die pädagogischen Entscheidungen unter Einbeziehung der beteiligten Fachkräfte und der Kinder oder Jugendlichen einvernehmlich fortgeschrieben werden. Dabei ist uns die angemessene Beteiligung der bei uns lebenden Kinder ein besonderes Anliegen. Einrichtungsintern sind Standards entwickelt worden, die diesen Bedarfen Rechnung tragen. Als Prozesseigner steuern die Jugendämter die Hilfeplanung, d.h. wir gehen davon aus, dass die belegenden Jugendämter zur regelmäßigen halbjährlichen Hilfeplanung im Kinderdorf einladen. Einrichtungsintern liegt die Verantwortung für die Vorbereitung und Nachbereitung der Hilfeplanung bei unserer Erziehungsleitung. Diese sorgt für die Beteiligung der internen Fachkräfte sowie gegebenenfalls der externen Fachkräfte, wie z.B. Lehrer etc. Zur Vorbereitung des Hilfeplangespräches wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes spätestens eine Woche vor dem Hilfeplangespräch ein aktueller Entwicklungsbericht zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse des Hilfeplangespräches werden von der zuständigen Mitarbeiter/in des Jugendamtes protokolliert und gehen allen Beteiligten innerhalb von vier Wochen zu. Das abgestimmte Protokoll bildet die Grundlage für unsere Erziehungsplanung.