Ansprechpartner
Spendenkonto
Konto 7733004
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ 66020500
Bußgelder - Geldauflagen sinnvoll einsetzen
Durch die Zuweisung von Bußen und Geldauflagen tragen Strafrichter und Staatsanwälte nachhaltig dazu bei, unsere Arbeit für in Not geratene Kinder und Jugendliche zu sichern. Bei Ihrer gerichtlichen oder staatsanwaltlichen Zuweisung erfüllen wir zuverlässig alle geforderten Voraussetzungen:
- Gemeinnützigkeit
- ausschließliche Verwendung der Gelder gemäß der Vereinssatzung
- fristgerechte Rechenschaft über Höhe und Verwendung der zugewiesenen Geldauflagen
- Auskunft über eingehende wie ausgehende Zahlungen
Auf Wunsch senden wir Ihnen Überweisungsträger mit der Aufschrift "Keine Spende - Geldbuße" und Aufkleber mit unserer Anschrift sowie Bankverbindung zu. Bei Fragen zur Zuweisung von Bußgeldern an das Pestalozzi Kinderdorf wenden Sie sich bitte an:
Pestalozzi Kinder- und Jugenddorf Wahlwies
Gabriele Rieger
Pestalozzi-Kinderdorf 1
78333 Stockach-Wahlwies
Telefon: 07771/8003-110
E-Mail: g.rieger(at)pestalozzi-kinderdorf.de